Brandschutz
In Schleswig-Holstein sind Eigentümer von vorhandenen Wohnungen verpflichtet, bis zum 31.12.2010 jede Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten.
Eine Rauchmelderpflicht besteht seit April 2005 für:
Neubauten, Umbauten und auch Bestandsbauten !
In Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren die als Rettungsweg dienen!
Denken Sie dran, Brandrauch ist hoch Giftig und man kann ihn im Schlaf nicht riechen!
Der Wehrführer |