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Freiwillige Feuerwehr Archsum

Brandschutz

In Schleswig-Holstein sind Eigentümer von vorhandenen Wohnungen verpflichtet, bis zum 31.12.2010 jede Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten.


Eine Rauchmelderpflicht besteht seit April 2005 für:

Neubauten, Umbauten und auch Bestandsbauten !

In Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren die als Rettungsweg dienen!

Denken Sie dran, Brandrauch ist hoch Giftig und man kann ihn im Schlaf nicht riechen!

Der Wehrführer

 
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